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Führerschein mit 17 - Bundesweite Regelung beschlossen !

Am 17.06.2005 hat der deutsche Bundestag eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen.

Niedersachsen hatte bereits einen Modellversuch “begleitetes Fahren” mit 17 eingeführt. Nunmehr hat der Bundestag eine bundesweit einheitliche Regelung beschlossen.Die Bundesländer können die Regelung dann entsprechend umsetzen. Mit dem Gesetz soll das überdurchschnittliche Unfallrisiko von Fahranfängern durch mehr Fahrpraxis gesenkt werden.

Bedingung ist, daß die oder der 17-Jährige mit einer mindestens 30 Jahre alten Begleitperson, die schon wenigstens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (Führerschein Klasse B). Die Begleitperson darf nicht mehr als 3 Punkte haben (zum Zeitpunkt in dem der Jugendliche seine sogenannte Prüfbescheinigung erhält). Mehr als 0,5 Promille sind verboten. Fahranfänger müssen für die Begleitperson besondere Gebühren verauslagen.

Der Führerschein ab 17 ist als besonderer Führerschein auf Probe ausgestaltet. Wer beispielsweise ohne entsprechende Begleitperson erwischt wird, muß ein Bussgeld bezahlen, erhält einen Punkt in Flensburg und den Entzug der Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) bis zum 18. Lebensjahr.

 

Autorecht24.de, Bielefeld 2005

TC Tölle Consulting - Dr. Wolfgang Tölle